Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen
Leistungsbeschreibung
Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert werden.
In Biosphärenreservaten sollen, gemeinsam mit den dort lebenden und wirtschaftenden Menschen, beispielhaft Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sind von Beginn an Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie sind prädestiniert, dies auch für den Umgang mit Klimawandelfolgen zu werden. Biosphärenreservate dienen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung, der regionalen Entwicklung (auch touristische Entwicklung) sowie der Umweltbildung.
Als eines der beiden ersten Biosphärenreservate in Deutschland erkannte die UNESCO bereits 1979 das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst an. Es ist die Wiege des heutigen Biosphärenreservates Mittelelbe.
Zuständige Stelle
Für die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr